Multiple Sclerosis International Federation

 
 
MS: Die krankheit
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Aus dem Inhalt
MS: Die krankheit:

 



  Wirkt sich die Multiple Sklerose auf meine Arbeit oder Ausbildung aus?

picture of two friendsDa die MS eine sehr unterschiedlich verlaufende Krankheit ist, lassen sich keine allgemeinen Antworten auf diese Frage geben, die für jeden einzelnen Betroffenen gelten. Jede Person ist in unterschiedlichem Ausmass betroffen und erlebt verschiedene Symptome mit unterschiedlichem Ausprägungsgrad und/unterschiedlicher Häufigkeit. Der Schweregrad der Symptome und die daraus resultierende Behinderung bestimmen, in welchem Ausmass die Arbeitssituation oder Ausbildung beeinträchtigt wird. Das Risiko einer gewissen Behinderung auf lange Sicht sollte nicht die Tatsache beeinträchtigen, dass zahlreiche produktive Jahre für MS-Betroffene in der Zukunft liegen. Bei der benignen Verlaufsform, bei der Symptome nur so sehr geringgradig ausgeprägt und kaum sichtbar sind, ist die Berufsausübung oder Ausbildungsaktivität kaum beeinträchtigt. Falls Müdigkeit ein Problem darstellt, mag es wichtig sein, regelmässige Ruheperioden in den Tagesablauf einzuschalten. Patienten mit dem schubförmig-remittierenden Verlauf müssen ihre Situation immer wieder realistisch beurteilen, z.B. hinsichtlich körperlicher, sozialer oder kognitiver Funktionen, um Entscheidungen betreffend langfristiger oder auch kurzfristiger Strategien bezüglich Arbeit und Ausbildung. MS-Betroffene sollten mir ihren Arbeitgebern oder Ausbildungsinstitutionen auch dahingehend eng zusammen arbeiten, dass ihren Bedürfnissen entsprochen werden kann.

Die Entscheidung, ob man die Information, dass eine MS vorliegt, weitergeben soll oder nicht ist eine ganz persönliche. Falls kaum sichtbare Symptome vorhanden sind, muss die Diagnose MS nicht mitgeteilt werden. Anderseits bieten verschiedene Ausbildungsorganisationen und Arbeitsstätten spezielle Erleichterungen für Betroffene hinsichtlich Zeitplan gestalten, Prüfungstermine, Aufnahmebedingungen etc. und gewährleisten dennoch eine Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Vorbedingungen für Patienten mit Behinderungen unterscheiden sich sehr von Land zu Land.

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