Multiple Sclerosis International Federation

 
 
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  10.0 Wohnung und Zugang zu Gebäuden innerhalb des öffentlichen Lebens

Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden und die Verfügbarkeit von leicht zugänglichen Häusern und Wohnungen ist eine Grundvoraussetzung für die Unabhängigkeit von Menschen mit MS.

Da viele Menschen mit MS Behinderungen haben, die ihre Mobilität einschränken und die Nutzung von Gehhilfen, Rollatoren bzw. Rollstühlen erfordern, sind viele Wohn- und öffentliche Gebäude für sie gar nicht oder nur schwer zugänglich.

Gebäude etwa, die häufiges Treppensteigen erfordern, führen dazu, dass wesentliche Teile des Hauses oder Gebäudes für Rollstuhlfahrer nicht nutzbar sind. Ein grundlegendes Bedürfnis von Menschen mit MS sind Häuser und öffentliche Gebäude, die ihren besonderen Anforderungen entsprechen und barrierefreien Zugang zu den von ihnen benötigten Leistungen und gewünschten Aktivitäten bieten.

10.1 Wohnungen

10.1.1. Menschen mit MS müssen die Möglichkeit zu grundlegenden Maßnahmen zur baulichen Anpassung ihrer Wohnung haben, um so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld leben zu können. Ref 3,8,38,42,47,124,165,191

10.1.2. Menschen mit MS dürfen nicht aufgrund ihrer Erkrankung vom Zugriff auf Kredite, Beihilfen oder anderer Formen finanzieller Unterstützung zur Vornahme von Veränderungen an ihren Wohnungen ausgeschlossen werden. Ref 3,8,38

10.1.3. Ein wesentlicher Anteil aller neuen Wohnungsbauten muss von ihrer Ursprungskonzeption und -konstruktion her barrierefrei zugänglich sein und Menschen mit MS den problemlosen Zugang ermöglichen, ohne bauliche Maßnahmen zu erfordern. Ref 3,8,38,191

10.2 Zugang zu Gebäuden des öffentlichen Lebens

10.2.1. Öffentliche Gebäude, insbesondere Behörden und Schulen, müssen Menschen mit MS problemlos zugänglich sein. Ref 8,47,57

10.2.2. Neue öffentliche Gebäude müssen so konzipiert und gebaut werden, dass sie den problemlosen Zugang für Menschen mit MS und anderen Behinderungen gewährleistenRef 3,8,57


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