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  3.0 Ständige Pflegeunterstützung

Menschen mit MS müssen Zugang zu einer breiten Vielfalt an altersgemäßen Pflegeleistungen haben, die sie in die Lage versetzen, so unabhängig wie möglich zu leben.

Der Begriff „Ständige Pflege“ umfasst die Betreuung in einem Pflegeheim, ambulante Pflege, familiäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und andere Leistungen, die dafür konzipiert sind, Funktionsstörungen wie die Unfähigkeit, allein zu essen, zu baden oder sich anzuziehen, aufzufangen. Ständige Pflegeleistungen verhelfen Menschen mit MS, die Behinderungen aufweisen, zu einem unabhängigeren Leben. Die Lebensqualität von Menschen mit MS wird durch die Anwendung von Grundsätzen für die Pflege in den eigenen vier Wänden und innerhalb des örtlichen Gemeinwesens sowie die angemessene finanzielle Entlohnung des Pflegepersonals deutlich verbessert.

3.1. Menschen mit MS müssen Zugang zu einer breiten Vielzahl häuslicher, örtlicher und Kurzzeitpflegeleistungen haben, um so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Ref 4,8,10,20,35,42,47,81,86,103,115,153,154

3.2. Die Unterbringung in Dauereinrichtungen wie etwa Pflegeheimen sollte nur erfolgen, wenn eine häusliche ambulante Pflege nicht länger gewährleistet werden kann. Die Leistungen dieser Pflegeeinrichtungen müssen so konzipiert sein, dass sie die Interessen und Bedürfnisse der Menschen mit MS, die üblicherweise jünger sind als die übrigen Bewohner, berücksichtigen. Ref 35,42,47,103,155-157

3.3. Gegen Entgelt arbeitendes professionelles Pflegepersonal muss im Hinblick auf die besonderen Merkmale von MS angemessen geschult sein. Entlohnung, Lohnzulagen und Beaufsichtigung müssen angemessen sein.


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